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DGUV-Vorschrift 2

Die DGUV-Vorschrift 2 regelt die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung von Unternehmen, wobei i-Arbeitsschutz diese praxisnah und effizient übernimmt, damit Sie Ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen, ohne interne Ressourcen zu binden oder betriebliche Abläufe zu beeinträchtigen.

Ihre Vorteile mit i-Arbeitsschutz

Erfüllung der gesetzlichen Betreuungspflichten

Erfüllung der gesetzlichen Betreuungspflichten ohne internen Mehraufwand

Klare Zuständigkeiten und feste Ansprechpersonen

Klare Zuständigkeiten und feste Ansprechpersonen

Strukturierte Betreuung statt punktueller Einzelmaßnahmen

Strukturierte Betreuung statt punktueller Einzelmaßnahmen

Spürbare Entlastung von Geschäftsführung und Fachabteilungen

Spürbare Entlastung von Geschäftsführung und Fachabteilungen

Digitale Dokumentation und Nachweise im Kundenportal

Digitale Dokumentation und Nachweise im Kundenportal

Was regelt die DGUV-Vorschrift 2?

Die DGUV-Vorschrift 2 regelt die gesetzlich vorgeschriebene Betreuung von Unternehmen durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Sie gilt für alle Betriebe mit Beschäftigten – unabhängig von Branche oder Größe.

Ziel ist es, Arbeitsunfälle zu vermeiden, Gesundheitsrisiken zu reduzieren und Unternehmen fachlich zu beraten. Die Betreuung erfolgt kontinuierlich und umfasst sowohl präventive Maßnahmen als auch die Begleitung im laufenden Betrieb.

Der konkrete Umfang der Betreuung richtet sich nach:

  • der Anzahl der Beschäftigten
  • betrieblichen Besonderheiten
  • der Zuordnung zur jeweiligen Gefährdungsklasse

Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung

Die DGUV-Vorschrift 2 unterscheidet zwei Betreuungsformen:

  • Grundbetreuung: Sie deckt die allgemeinen Aufgaben des Arbeitsschutzes ab und bildet die Basis der Betreuung.
  • Betriebsspezifische Betreuung: Sie umfasst zusätzliche Leistungen, die sich an Ihren konkreten Risiken und betrieblichen Anforderungen orientieren, zum Beispiel bei besonderen Tätigkeiten, Arbeitsplätzen, Umbauten oder neuen Prozessen.

i-Arbeitsschutz kombiniert beide Betreuungsformen passgenau und abgestimmt auf Ihre Unternehmensstruktur.

Unsere Leistungen für die Grundbetreuung nach DGUV-Vorschrift 2

Im Rahmen der sicherheitstechnischen Grundbetreuung übernehmen wir alle zentralen Aufgaben für Sie:

So läuft die Betreuung nach DGUV-Vorschrift 2 durch i-Arbeitsschutz ab

  1. Analyse Ihrer Unternehmensstruktur und Gefährdungsklasse
  2. Festlegung des Betreuungsumfangs nach DGUV-Vorschrift 2
  3. Einsatz einer festen Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV
  4. Regelmäßige Termine und klare Maßnahmenplanung
  5. Digitale Dokumentation im Kundenportal
  6. Anpassung der Betreuung bei Wachstum oder Veränderungen

Für welche Unternehmen ist die Betreuung durch i-Arbeitsschutz ideal?

Unsere Betreuung nach DGUV-Vorschrift 2 eignet sich besonders für:

  • Filial- und Franchiseunternehmen
  • Einzelhandel mit mehreren Standorten
  • Logistik und Lagerhaltung
  • Wachstumsunternehmen mit steigender Beschäftigtenzahl

Gerade bei komplexen Strukturen sorgt eine externe DGUV-Fachkraft für Arbeitssicherheit für Übersicht und Entlastung im operativen Geschäft.

Jetzt zur Erfüllung der DGUV-Vorschrift 2 beraten lassen

Sie möchten wissen, wie die Betreuung nach DGUV-Vorschrift 2 konkret in Ihrem Unternehmen umzusetzen ist? Wir zeigen Ihnen transparent, effizient und praxisnah, wie Sie alle Anforderungen erfüllen – ohne unnötigen Mehraufwand.

FAQs über Anlagen- und Betriebsmittelprüfungen

Was ist die DGUV-Vorschrift 2?

Die DGUV-Vorschrift 2 ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Sie schreibt die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung von Unternehmen durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit vor.

Ab wann gilt die DGUV-Vorschrift 2 für Unternehmen?

Die DGUV-Vorschrift 2 gilt, sobald ein Unternehmen mindestens eine beschäftigte Person hat – unabhängig von Branche oder Betriebsgröße. Auch kleine Betriebe sind verpflichtet, eine entsprechende Betreuung sicherzustellen.

Können laut DGUV-Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit extern gestellt werden?

Ja. Die Betreuung darf vollständig durch externe Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit erfolgen.

Blogbeiträge

In unseren Blogbeiträgen informieren wir regelmäßig über aktuelle Themen, Vorschriften und Praxistipps rund um Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin & Brandschutz.

Dienstleistungsanfrage

Unser Leistungsspektrum ist so vielfältig wie die Anforderungen, die an moderne Unternehmen gestellt werden.