Prüfung von Leitern und Tritten

Überlassen Sie die Leiterprüfung gemäß DGUV in Ihrem Betrieb erfahrenen Fachkräften. i-Arbeitsschutz prüft Ihre Leitern und Tritte direkt vor Ort, dokumentiert die Ergebnisse und weist klar auf festgestellte Mängel hin.

Fachkraft der i-Arbeitsschutz bringt nach einer erfolgreichen Betriebsmittelprüfung eine Prüfplakette mit Barcode an einer Aluminiumleiter an.

Warum Leitern und Tritte regelmäßig geprüft werden müssen

Ob beim Auffüllen von Regalen, bei Wartungsarbeiten oder beim Zugriff auf höher gelegene Lagerflächen: Leitern und Tritte werden in vielen Betrieben regelmäßig eingesetzt und müssen dabei zuverlässig funktionieren.

Risse, verbogene Bauteile, lockere Verbindungen oder abgenutzte Leiterfüße bleiben im Arbeitsalltag jedoch leicht unbemerkt. Dadurch steigt das Risiko, dass eine Leiter wegrutscht, umkippt oder unter Belastung versagt. Mögliche Folgen sind Abstürze und schwere Verletzungen.

Deshalb muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.

Leiterprüfung: Das müssen Betriebe beachten

Vorschriften und Prüffristen für Leitern und Tritte

Leitern und Tritte gelten als Arbeitsmittel und müssen wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die rechtliche Grundlage bildet die Betriebssicherheitsverordnung. Die DGUV Information 208-016 gibt ergänzende Hinweise zur Prüfung von Leitern und Tritten.

Die Prüffrist legt der Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung fest. Dabei sind unter anderem die Nutzungshäufigkeit, die Beanspruchung und die bisher festgestellten Mängel zu berücksichtigen. Die DGUV Information 208-016 empfiehlt eine mindestens jährliche Leiterprüfung.

Fachkraft der i-Arbeitsschutz bringt nach einer erfolgreichen Betriebsmittelprüfung eine Prüfplakette mit Barcode an einer Aluminiumleiter an.
Fachkraft für Arbeitssicherheit bei Betriebsbegehung in der Produktion – Sicherheitskontrolle

Befähigte Person für die Prüfung von Leitern und Tritten

Die wiederkehrende Leiterprüfung muss eine zur Prüfung befähigte Person übernehmen. Sie können dafür einen externen Dienstleister beauftragen oder eine geeignete Person aus Ihrem Betrieb einsetzen.

Die befähigte Person für die Prüfung von Leitern und Tritten muss aufgrund ihrer Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnah ausgeübten Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse verfügen. Soll eine interne Person die Leiterprüfung übernehmen, beurteilen Sie als Arbeitgeber ihre Eignung und erteilen ihr den Prüfauftrag.

So läuft die Leiterprüfung durch i-Arbeitsschutz ab

Wenn wir bei Ihnen Leitern und Tritte prüfen, stimmen wir zunächst die Einsatzorte und die betrieblichen Rahmenbedingungen mit Ihnen ab. Anschließend führen wir die wiederkehrende Sicht- und Funktionsprüfung direkt vor Ort durch.

Dabei kontrollieren wir unter anderem:

  • Holme, Stufen und Sprossen,
  • Gelenke, Verbindungen und Sicherungen,
  • Leiterfüße, Rollen und Plattformen,
  • Verformungen, Verschleiß und Korrosion,
  • Verschmutzungen und fehlende Bauteile.
Fachkraft für Arbeitssicherheit im Gespräch mit Elektriker auf der Baustelle

Mängel, die wir dabei feststellen, bewerten und dokumentieren wir im Prüfbericht. Bei sicherheitsrelevanten Schäden halten wir den Handlungsbedarf fest.

Auf Wunsch versehen wir die geprüften Arbeitsmittel mit einer Prüfplakette für Leitern und Tritte. Sie macht den Prüfstatus direkt am Arbeitsmittel sichtbar. Als nachvollziehbarer Nachweis dient der zugehörige Prüfbericht.

Ihre Vorteile mit unserer externen Leiterprüfung

Weniger Aufwand im Betriebsalltag
i-Arbeitsschutz übernimmt die wiederkehrende Prüfung von Leitern und Tritten. Dadurch muss sich Ihr Team um nichts kümmern.

Klarer Handlungsbedarf bei Mängeln
Sie erhalten eine übersichtliche Dokumentation der Prüfergebnisse und können notwendige Maßnahmen gezielt veranlassen.

Einheitlicher Ablauf an allen Standorten
Wir prüfen Leitern und Tritte nach einem festen Verfahren. So erhalten Sie vergleichbare Ergebnisse.

Flexibel bei Veränderungen
Weitere Leitern, Tritte oder Standorte beziehen wir bei künftigen Prüfungen flexibel ein. So bleibt die Leiterprüfung auch bei wachsenden Beständen und neuen Betriebsstätten planbar.

Leiterprüfung für Ihre Standorte organisieren

Ob einzelner Betrieb, Filialnetz oder mehrere Lagerstandorte: i-Arbeitsschutz plant die Leiterprüfung passend zu Ihren Betriebsabläufen und stimmt die Termine so mit Ihnen ab, dass notwendige Unterbrechungen möglichst gering bleiben.

Bei Bedarf verbinden wir die Prüfung von Leitern und Tritten mit weiteren Leistungen aus Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und Elektrosicherheit. Dadurch können Sie mehrere Aufgaben zentral koordinieren und Ihren Abstimmungsaufwand reduzieren.

Fachkraft für Arbeitssicherheit der i-Arbeitsschutz Service GmbH mit einem Tablet bei der Betriebsbegehung in einer Industriehalle für maßgeschneiderte Arbeitsschutz-Komplettlösungen.

Häufige Fragen zur Leiterprüfung

Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?

Die Prüffrist richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung und der betrieblichen Beanspruchung. Die DGUV Information 208-016 empfiehlt eine mindestens jährliche Prüfung. Bei hoher Belastung können kürzere Abstände notwendig sein.

Wer darf die Prüfung von Leitern und Tritten durchführen?

Die Leiterprüfung kann eine geeignete interne Person oder ein externer Dienstleister übernehmen. Der Arbeitgeber muss die Eignung der Prüfperson beurteilen und den Prüfauftrag erteilen.

Was passiert, wenn bei der Leiterprüfung Mängel festgestellt werden?

Festgestellte Mängel werden bewertet und im Prüfbericht dokumentiert. Bei sicherheitsrelevanten Schäden darf die betroffene Leiter oder der Tritt nicht weiterverwendet werden. Der Arbeitgeber muss das Arbeitsmittel der Verwendung entziehen, bis es fachgerecht instand gesetzt oder ausgesondert wurde.

Blogbeiträge

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Freundliche Mitarbeiterin der i-Arbeitsschutz Service GmbH telefoniert lächelnd mit einem Kunden im Büro, um ihn zum Thema Arbeitssicherheit zu beraten.