Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Ihr Team stellt die Geräte bereit – i-Arbeitsschutz übernimmt die fachliche Prüfung. Bei der Prüfung Ihrer ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel berücksichtigen wir Ihren Gerätebestand und die Abläufe in den betroffenen Arbeitsbereichen. So lässt sich die Durchführung verlässlich in Ihren Betriebsalltag einplanen.

Fachkraft für Arbeitssicherheit bei Betriebsbegehung in der Produktion – Sicherheitskontrolle

Warum ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel regelmäßig prüfen?

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel werden häufig bewegt, transportiert sowie ein- und ausgesteckt. Das beansprucht insbesondere Anschlussleitungen, Stecker und Gehäuse. In Werkstätten, Lagern oder auf Baustellen können Staub, Feuchtigkeit und Temperaturschwankungen die Geräte zusätzlich belasten.

Viele sicherheitsrelevante Schäden sind äußerlich nicht sofort erkennbar. Beschädigte Isolierungen, unterbrochene Schutzleiter oder defekte Gehäuse können Stromunfälle, Brände und plötzliche Geräteausfälle verursachen. Für Unternehmen können daraus Betriebsunterbrechungen, Reparatur- und Ersatzkosten, Sachschäden sowie zusätzlicher organisatorischer Aufwand entstehen.

Die DGUV-Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel zeigt, ob die elektrischen Schutzmaßnahmen weiterhin wirksam sind und das Gerät sicher verwendet werden kann.

Brandschutzbeauftragter bei der Brandschutzbegehung – Feuerlöscher-Kontrolle im Betrieb

Welche ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel sind zu prüfen?

Als ortsveränderlich gelten elektrische Betriebsmittel, die während der Nutzung bewegt oder leicht an einen anderen Platz gebracht werden können, während sie an den Stromkreis angeschlossen sind.

Typische Beispiele für solche ortsveränderlichen Betriebsmittel sind:

  • Computer, Monitore, Drucker, Netzteile und Ladegeräte
  • Mehrfachsteckdosen, Verlängerungsleitungen und Kabeltrommeln
  • Kaffeemaschinen und Wasserkocher
  • elektrische Handwerkzeuge und Reinigungsgeräte
  • bewegliche Leuchten
  • weitere elektrische Geräte aus Büros, Lagern und Werkstätten

Auch privat mitgebrachte Elektrogeräte sind bei der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel zu berücksichtigen, wenn Beschäftigte sie bei der Arbeit verwenden. Fest installierte oder nicht leicht bewegliche Geräte gehören dagegen zu den ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln.

Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach DGUV V3: Darauf müssen Betriebe achten

Für die wiederkehrende ortsveränderliche Geräteprüfung gelten rechtliche Anforderungen, technische Prüfmaßstäbe und betriebsabhängige Fristen. Entscheidend sind die tatsächlichen Einsatzbedingungen und die Qualifikation der beauftragten Prüfperson.

Welche Vorgaben gelten für die Geräteprüfung?

Nach § 14 der Betriebssicherheitsverordnung müssen Arbeitsmittel wiederkehrend geprüft werden, wenn schädigende Einflüsse ihre Sicherheit beeinträchtigen können. § 5 der DGUV Vorschrift 3 verlangt, elektrische Betriebsmittel in geeigneten Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.

Die wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist vielen auch als VDE-Prüfung ortsveränderlicher Geräte oder als VDE-Prüfung nach DIN VDE 0701-0702 bekannt. Seit 2021 regelt die DIN EN 50699 (VDE 0702) die technische Durchführung der Wiederholungsprüfung.

Fachkraft für Arbeitssicherheit im Gespräch mit Elektriker auf der Baustelle

Welche Prüffristen gelten für ortsveränderliche Geräte?

Die Pflicht zur wiederkehrenden Prüfung ergibt sich aus § 14 der Betriebssicherheitsverordnung und § 5 der DGUV Vorschrift 3. Die konkrete Prüffrist legt der Arbeitgeber auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung fest. Maßgeblich sind insbesondere der Einsatzbereich, die Beanspruchung der Geräte und die Ergebnisse bisheriger Prüfungen. Die TRBS 1201 konkretisiert diese Anforderungen.

Für typische Einsatzbereiche ergeben sich daraus folgende Orientierungswerte:

ArbeitsumfeldBeispielePrüfintervall
Bäder, Schlachthöfe und Gemeinschaftsverpflegungbeispielsweise Kaffeeautomaten, Toaster, Kochplatten, Aufschnittmaschinen und Warmhaltegeräte6 Monate
Handwerkliche, technische und öffentliche BereicheWerkstätten, Laboratorien, Wäschereien, Gebäudereinigung, Pflegeheime, Feuerwehren, Schulen und sonstige Küchen12 Monate
BürobereicheGeräte der Text- und Datenverarbeitung, Tischleuchten, Kopiergeräte und Ventilatoren24 Monate

Die genannten Prüfintervalle dienen als Orientierung für typische Einsatzbedingungen. Werden Geräte besonders stark beansprucht oder bei Prüfungen häufiger Mängel festgestellt, kann die Gefährdungsbeurteilung kürzere Prüfintervalle ergeben.

Zufriedene Kunden der i-Arbeitsschutz Service GmbH – Arbeitsschutz mit persönlicher Betreuung

Wer darf ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel prüfen?

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel muss nicht durch eigenes Personal erfolgen. Der Arbeitgeber kann entweder eine entsprechend qualifizierte Person aus dem Unternehmen oder einen externen Dienstleister wie i-Arbeitsschutz mit der Prüfung beauftragen. Entscheidend ist, dass die beauftragte Prüfperson für die konkrete Aufgabe elektrotechnisch qualifiziert und zur Prüfung befähigt ist. Die TRBS 1203 legt die dafür geltenden Anforderungen fest. Ein Lehrgang allein oder die bloße Fähigkeit, ein Prüfgerät zu bedienen, erfüllt die Anforderungen nicht.

So läuft die elektrische Prüfung ortsveränderlicher Geräte mit i-Arbeitsschutz ab

Ihre Vorteile mit i-Arbeitsschutz

Mehr Zeit für betriebliche Aufgaben
Für die fachliche Durchführung müssen Sie keine eigenen Kapazitäten binden. i-Arbeitsschutz übernimmt die Prüfschritte und die Bewertung der Ergebnisse, sodass Ihr Team für die laufenden betrieblichen Aufgaben verfügbar bleibt.

Planbare Durchführung
Die Prüftermine stimmen wir auf Ihre Betriebszeiten und die Abläufe in den betroffenen Arbeitsbereichen ab. So lässt sich die ortsveränderliche Geräteprüfung möglichst reibungslos in den Betriebsalltag einbinden.

Klare Grundlage für weitere Maßnahmen
Die dokumentierten Ergebnisse zeigen, welche Geräte weiterverwendet werden können und wo Mängel vorliegen. Reparaturen, der Austausch betroffener Geräte oder andere notwendige Schritte lassen sich dadurch gezielt planen.

Übersicht bei mehreren Standorten
Prüfungen in Filialen, Büros, Lagern, Werkstätten und weiteren Betriebsstätten lassen sich standortübergreifend koordinieren. So behalten Sie auch bei vielen elektrischen Geräten an unterschiedlichen Einsatzorten den Überblick.

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel anfragen

Sie möchten Ihre ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel prüfen lassen? i-Arbeitsschutz übernimmt die fachliche Durchführung und stimmt den Prüfablauf auf Ihre betrieblichen Anforderungen ab.

Für die erste Abstimmung genügen die ungefähre Geräteanzahl, die Einsatzbereiche und die betreffenden Standorte. Auf Wunsch koordinieren wir die Geräteprüfung mit der Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel und Anlagen sowie mit weiteren Leistungen aus dem Arbeitsschutz, der Arbeitsmedizin und der Elektrosicherheit.

FAQ zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Wie oft müssen ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel geprüft werden?

Eine einheitliche Prüffrist gibt es nicht. Sie wird anhand der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Die konkreten Fristen hängen unter anderem vom Einsatzbereich, der Beanspruchung und den Ergebnissen bisheriger Prüfungen ab.

Wer darf ortsveränderliche elektrische Geräte prüfen?

Die Prüfung muss eine Person durchführen, die für die konkrete Prüfaufgabe elektrotechnisch qualifiziert und zur Prüfung befähigt ist. Sie kann im Unternehmen beschäftigt oder als externer Dienstleister beauftragt sein.

Reicht eine Sichtkontrolle vor der Verwendung aus?

Nein. Eine Sichtkontrolle kann äußerlich erkennbare Schäden aufdecken, ersetzt aber nicht die wiederkehrende Prüfung nach DGUV V3 für ortsveränderliche Betriebsmittel. Diese umfasst zusätzlich die erforderlichen Messungen, das Erproben sicherheitsrelevanter Funktionen und die fachliche Bewertung der Ergebnisse.

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