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- Artikel-Nr.: SW10172
Ausbildungsteil Brandschutzhelfer
Grundlage der Schulung:
Jedes Unternehmen hat nach den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) die Verantwortung, zur Sicherung des Unternehmens und der öffentlichen Sicherheit dem Brandschutz angemessene Aufmerksamkeit zu widmen, das eigene Personal zu schulen und ausreichend Brandschutzhelfer bereit zu stellen.
Erforderliche Anzahl in Ihrem Unternehmen:
Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der anwesenden Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z.B. Büronutzung) in der Regel ausreichend.
Ziele der Schulung:
Den Teilnehmern wird grundsätzliche Kenntnis über erforderliche Maßnahmen im Brandfall vermittelt. Der Umgang mit Löscheinrichtungen wird praktisch unterwiesen und geübt.
Ausbildungsteil Ersthelfer
Grundlage der Schulung:
Gemäß der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) ist jedes Unternehmen dazu verpflichtet, erforderliche Maßnahmen für eine wirksame erste Hilfe zu treffen und genügend betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer bereit zu stellen.
Erforderliche Anzahl in Ihrem Unternehmen:
Aufgabe des Unternehmers ist es, dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in forlgender Zahl zur Verfügung stehen:
1. Bei 2 bis zu 20 anwesenden Beschäftigten ein Ersthelfer,
2. bei mehr als 20 anwesenden Beschäftigten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5% der Mitarbeiter.
Ziele der Schulung:
Den Teilnehmern wird grundsätzliche Kenntnis über erforderliche Maßhnahmen in Notfallsituationen anhand anerkannter Standards, praxisnah und in praktischer Anwendung vermittelt.
Hinweise:
Voraussetzung für die Umsetzung sind ausreichende Räumlichkeiten zur Schulung von bis zu 15 Personen.
Die Schulung nimmt ca. 8 Zeitstunden in Anspruch.