Willy hat den Move drauf. Deine Gefährdungsbeurteilung tanzt nicht von allein

Willy auf der Bühne. Video mit KI erstellt.

Willy hat den Move drauf, das Publikum hält die Handys hoch. Deine Gefährdungsbeurteilung dagegen macht keinen einzigen Schritt von allein. Sie liegt entweder fertig im Ordner, oder sie fehlt. Dazwischen gibt es nichts.

Was Willy hier zeigt

  • Die Gefährdungsbeurteilung ist das Herzstück. Aus ihr leiten sich viele Pflichten ab: welche Prüfungen nötig sind, welche Schulungen, welche Vorsorge. Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz ist sie Pflicht, egal ob zwei oder zweihundert Beschäftigte.
  • Verantwortlich bist du, allein lassen wir dich nicht. Bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützt dich die Fachkraft für Arbeitssicherheit, im Kleinbetrieb oft extern, gemeinsam mit dem Betriebsarzt. Wie viel Betreuung du brauchst, regelt die DGUV Vorschrift 2 deiner Berufsgenossenschaft, seit dem 1. Januar 2026 in neuer Fassung: Bis 20 Beschäftigte hast du die Wahl zwischen Regelbetreuung und alternativer Betreuung.
  • Sie ist nie fertig. Neue Maschine, neuer Arbeitsplatz, neuer Gefahrstoff, Umbau, ein Unfall oder Beinaheunfall: jedes Mal gehört die Beurteilung überprüft und bei Bedarf angepasst, so steht es in § 3 Arbeitsschutzgesetz. Jede Überprüfung hältst du mit Datum fest, auch wenn sich nichts ändert. Deshalb ist eine regelmäßige Begehung sinnvoller als eine einmalige Aktion.

Was das für deinen Betrieb heißt

Wenn du nicht sicher bist, ob deine Gefährdungsbeurteilung aktuell ist oder ob überhaupt eine existiert, ist der kostenlose 360°-Check der schnellste Weg zur Antwort. Danach weißt du, was fehlt, und wir sagen dir, was es kostet, das zu schließen.

Mehr Willy gibt es auf Instagram und TikTok. Das Video wurde mit KI erstellt.