Arbeitsschutz und Betriebsarzt für Kleinbetriebe

Arbeitsschutz für Kleinbetriebe beginnt mit einer Pflicht: Wer Beschäftigte hat, muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt bestellen. Das gilt schon ab der ersten Mitarbeiterin, egal ob Bäckerei, Apotheke oder Kosmetikstudio. Grundlage sind das Arbeitssicherheitsgesetz und die DGUV Vorschrift 2 Ihrer Berufsgenossenschaft.

„Ich zeige Ihnen, was Ihr Betrieb wirklich braucht.“

Hier sehen Sie, welche Pflichten für kleine Betriebe gelten und wie wir Ihnen die Arbeit dafür abnehmen.

Willy, das Maskottchen von i-Arbeitsschutz, winkt – Arbeitsschutz für Kleinbetriebe

Welche Pflichten haben Kleinbetriebe im Arbeitsschutz?

Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt schriftlich bestellen

Gefährdungsbeurteilung erstellen und aktuell halten

Beschäftigte regelmäßig unterweisen

Ersthelfer und Brandschutzhelfer stellen

Elektrische Geräte und Anlagen prüfen lassen (DGUV Vorschrift 3)

Kompetenzzentrum der BG oder feste Betreuung?

Betriebe bis 20 Vollzeitkräfte können sich bei vielen Berufsgenossenschaften selbst qualifizieren und über ein Kompetenzzentrum der BG betreuen lassen. Das kostet keinen Beitrag, aber Ihre Zeit: Lehrgang, Fortbildung, und die Gefährdungsbeurteilung schreiben Sie selbst.

Mit unserem Unternehmenspaket erstellen wir die Gefährdungsbeurteilung, kommen einmal im Jahr zur Begehung und stellen die Bestellungsurkunden aus. Die Verantwortung bleibt bei Ihnen, die Arbeit und die Nachweise liegen bei uns.

Fachkraft mit Warnweste füllt bei der Begehung eine Checkliste zum Arbeitsschutz aus
Kundenportal i-Arbeitsschutz – Standortübersicht mit Protokollen und gebuchten Services

So betreuen wir Kleinbetriebe im Arbeitsschutz

Einmal im Jahr kommen wir für eine Sicherheits- und Brandschutzbegehung in einem Termin. Daraus erstellen wir die Gefährdungsbeurteilung. Die Bestellungsurkunden für Fachkraft und Betriebsarzt erhalten Sie nach der Buchung zur Unterschrift. Termine, Protokolle und Urkunden finden Sie jederzeit in unserem Kundenportal.

Festpreis statt Stundenzettel

Unternehmenspaket für 100 € im Monat oder 999 € im Jahr, netto zzgl. 19 % USt., 24 Monate Laufzeit. Direkt online buchen und per Lastschrift zahlen. Angebot ausschließlich für Unternehmen (§ 14 BGB).

Begehung & Gefährdungsbeurteilung

Bestellungsurkunden Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt

Arbeitsmedizinische Betreuung

Kundenportal

Für wen ist das Angebot?

Für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten in unserem Einsatzgebiet. Größere Betriebe und Unternehmen mit mehreren Standorten erhalten ein individuelles Angebot.

Häufige Fragen zum Arbeitsschutz für Kleinbetriebe

Was kostet Arbeitsschutz für einen Kleinbetrieb?

Bei i-Arbeitsschutz kostet die Betreuung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt für Betriebe bis 20 Beschäftigte 100 € im Monat oder 999 € im Jahr, netto zzgl. 19 % USt., bei 24 Monaten Mindestlaufzeit. Enthalten sind Begehung und Gefährdungsbeurteilung, die Bestellungsurkunden für Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt, arbeitsmedizinische Betreuung und das Kundenportal. Alle Leistungen im Detail stehen auf der Seite Unternehmenspaket.

Brauche ich als Kleinbetrieb eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt?

Ja, ab dem ersten Beschäftigten. Grundlage sind das Arbeitssicherheitsgesetz und die DGUV Vorschrift 2 Ihrer Berufsgenossenschaft. Kleinbetriebe können wählen zwischen externer Betreuung und den Modellen ihrer BG.

Was ist der Unterschied zwischen Kompetenzzentrum, Unternehmermodell und Regelbetreuung?

Bis 20 Vollzeitkräfte bieten viele BGs ein Kompetenzzentrumsmodell an: Der Unternehmer qualifiziert sich selbst und wird bei Bedarf von der BG beraten. Das Unternehmermodell gilt bei der BGN für über 20 bis 50 Vollzeitkräfte und setzt ein Basisseminar voraus. Bei der Regelbetreuung bestellen Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt, zum Beispiel über uns. Welche Grenzen gelten, legt Ihre BG fest.

Meine BG bietet die Betreuung kostenlos an. Warum sollte ich zahlen?

Kostenlos ist die Beratung, nicht die Arbeit: Lehrgang, Fortbildung und die Gefährdungsbeurteilung machen Sie selbst. Mit dem Unternehmenspaket kommen wir zur Begehung, schreiben die Gefährdungsbeurteilung und stellen die Urkunden aus, die Ihre BG als Nachweis verlangt.

Wie schnell habe ich einen Nachweis für meine Berufsgenossenschaft?

Die Bestellungsurkunden für Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt erhalten Sie nach der Buchung zur Unterschrift. Danach vereinbaren wir mit Ihnen den Termin für die Begehung.

Was passiert nach 24 Monaten?

Danach verlängert sich der Vertrag um jeweils 12 Monate. Sie können mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit kündigen. Einzelheiten stehen in den Vertragsbedingungen.

Die Abbildungen von Willy wurden mit KI erstellt.